Wer darf beglaubigte Übersetzungen machen?
Ob eine Hochzeit in Spanien oder die Eröffnung von Filialen in den USA – sowohl privat als auch im unternehmerischen Bereich haben wir es immer wieder mit offiziellen Dokumenten zu tun, die in eine andere (oder aus einer anderen) Sprache übersetzt werden müssen. Doch wer darf beglaubigte Übersetzungen machen und worauf müssen Sie achten, um den für Sie passenden Fachübersetzer für amtlich beglaubigte Übersetzungen zu finden? Diese und mehr Fragen beantwortet unser heutiger Blogtext.
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Exkurs: Was ist eigentlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung?
Bevor wir uns der Frage widmen, welcher beeidigter Übersetzer infrage kommt, schauen wir uns noch einmal kurz an, was unter einer beglaubigten Übersetzung zu verstehen ist. Im Grunde liegt der Sinn eines solchen Textes darin, eine Kopie des Originaldokuments anzufertigen – nur eben in einer anderen Sprache. Ämtern und Behörden soll somit die Möglichkeit gegeben werden, der Richtigkeit und Vollständigkeit einer Urkunde zu vertrauen, auch wenn sie deren Sprache nicht beherrschen. Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Verträge sind klassische Beispiele. Die Unterschrift des Übersetzers bezeugt dann, dass er treu und gewissenhaft bei der Übersetzung der Urkunde vorgegangen ist.
Was unterscheidet eine beglaubigte Übersetzung von einer beeidigten?
Wenn Sie sich fragen, an wen Sie sich mit einer beglaubigten Übersetzung wenden müssen, dann stellen Sie sich vielleicht auch die Frage, ob es sich um einen Übersetzer für beglaubigte oder beeidigte Übersetzungen wenden müssen. Gibt es zwischen diesen beiden Varianten überhaupt einen Unterschied?
Die Antwort lautet: Ja und Nein. Einerseits können Übersetzer streng genommen gar keine Beglaubigungen bzw. „beglaubigte Übersetzungen“ anfertigen, weil das nur Gerichte und Notare dürfen, andererseits hat sich der Begriff „beglaubigt“ derlei im Sprachgebrauch festgesetzt, dass er praktisch als Synonym zu einer beeidigten Übersetzung verwendet wird. Sie werden – je nach Region in Deutschland, Österreich und der Schweiz – auch noch zahlreiche andere Begriffe finden, die letztlich alle dasselbe meinen, nämlich eine von Behörden und Notaren anerkannte, durch den Stempel des Übersetzers auf Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigte Übersetzung. Neben beglaubigt und beeidigt können das beispielsweise auch ermächtigt, vereidigt, bestätigt, bescheinigt und vieles mehr sein.
Hinweis: Das Attribut vereidigt kann sich nur auf Menschen beziehen, nicht auf Dinge. Vereidigte Übersetzer gibt es also, eine vereidigte Übersetzung allerdings nicht.
Der Fachmann für beglaubigte Übersetzungen
Kommen wir zum Hauptanliegen unserer Textes – dem beeidigten Übersetzer. Je nach Bundesland bzw. Land gibt es nicht nur sprachliche Unterschiede, was den Dolmetscher und Übersetzer angeht, sondern auch einige Unterschiede in der Art, wie er an seine quasi hoheitliche Aufgabe kommt. Das sind jedoch nur Feinheiten, zum Beispiel, ob der Übersetzer vom Präsidenten des zuständigen Gerichts berufen wurde, oder „nur“ einem damit beauftragten Richter. Wichtig ist (in Deutschland) dass beeidigte Übersetzer in allen Bundesländern arbeiten können. Das bedeutet, dass der Übersetzer aus Bayern auch eine amtliche Übersetzung in, aus und für Behörden in Hamburg mit seinem Stempel und seiner Unterschrift anfertigen darf.
In jedem Fall ist es jedoch so, dass ein Übersetzer, der die Fähigkeit zertifizierten Übersetzung in eine Fremdsprache erlangen möchte, vor Gericht seine persönliche Eignung nachweisen muss, zu der natürlich berufliche Qualifikationen vorgelegt werden müssen. Rechtswirksam wird der Schritt dann, wenn der Übersetzer einen gerichtlich und juristisch anerkannten Eid ablegt und somit beglaubigte Übersetzung von Urkunden anfertigen darf.
Und wer benötigt einen Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden?
Nun, diese Frage ist schnell beantwortet. Fast immer, wenn etwas offiziell wird. Oft ist das im Umgang mit Behörden bzw. den von Behörden beauftragten Institutionen der Fall. Schauen wir uns zum Ende dieses Beitrags noch ein paar Beispiele an, in denen Sie beglaubigte Übersetzungen benötigen (könnten).
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden bzw. Dokument mit Apostille – Privat/Alltagsleben
Es kann durchaus sein, dass Sie als Privatperson nie mit beglaubigten Übersetzungen zu tun haben werden. Doch in einer immer globaleren Welt steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass dem doch so ist. Als erstes fällt vielen Menschen eine internationale Eheschließung ein, denn wer einen Menschen aus einem anderen Land heiraten möchte, muss dafür oft unzählige Dokumente vorlegen – von der Geburtsurkunde bis zum Ehefähigkeitszeugnis – und das natürlich in die jeweils andere Sprache übersetzt und beglaubigt. Auch bei Erbangelegenheiten oder Versicherungsfällen im Urlaub können beglaubigte Übersetzungen notwendig sein.
Beispiele für Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
- Reisepässe und andere Ausweisdokumente
- Geburts- und Hochzeitsurkunden für das Konsulat
- Zeugnisse und Diplome (z. B. bei Bewerbungen im Ausland)
- Besitzurkunden (z. B. für Immobilien im Erbfall)
- etc.
Beeidigter Übersetzer amtlich anerkannt für eine bestätigte Übersetzung – Geschäftlich
Auch als Unternehmer wissen Sie, dass es – mal mehr und mal weniger – viel zu übersetzen gibt. Natürlich benötigen Sie für Ihre Produktbeschreibungenen im Onlineshop keine beglaubigte Übersetzung, doch bei Verträgen mit Lieferanten oder beim Erwerb von Produktionsstätten im Ausland mag das schnell anders sein. Oft werden auch Zertifikate und Laborberichte übersetzt, die beispielsweise benötigt werden, um die Zulassung für Ihr Produkt im Ausland zu erhalten.
Beispiele für Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
- Verträge und Vereinbarungen
- Handelsregisterauszüge
- Übersetzung von Urkunden mit Apostille
- etc.
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