Beglaubigte Übersetzung in aller Welt
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich in der Regel um die Übersetzung von offiziellen Dokumenten, die von verschiedenen Behörden und Institutionen verlangt werden. Mit einer solchen Übersetzung soll bestätigt werden, dass der übersetzte Inhalt mit dem Originaltext (Ausgangsdokument) identisch ist. Es gibt keine internationale Norm für beglaubigte Übersetzungen, sodass die Anforderungen an denjenigen, der eine solche Übersetzung anfertigen soll, von Land zu Land unterschiedlich sind. Unabhängig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet lingy eine beglaubigte Übersetzung, die zumindest allen europäischen Rechtssystemen entspricht.
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Beglaubigte Übersetzung in aller Welt
Australien
Wer als Dolmetscher oder Übersetzer arbeiten möchte, muss vom Verband der NAATI (Nationale Akkreditierungsbehörde für Übersetzer und Dolmetscher) zertifiziert sein. Spätere Berufsabschlüsse, die in Abhängigkeit von den erworbenen Kenntnissen erworben werden, sind eine Bestätigung der beruflichen Qualifikation. Sprachassistent ist der erste Titel, der lediglich die Kenntnisse in einer bestimmten Fremdsprache bestätigt. Weitere Abschlüsse, z. B. Berufsdolmetscher und Berufsübersetzer berechtigen die Übersetzer zur Erbringung von Fachübersetzungsdienstleistungen (einschließlich juristischer Übersetzungen).
Informationen über die zunehmenden Qualifikationen von Übersetzern mit zertifizierten Sprachkenntnissen und andere Daten finden Sie auf der NAATI-Website.
Großbritannien
In Großbritannien gibt es keine beeidigten Übersetzer. Fachübersetzungen mit juristischem Charakter können von einer Person angefertigt werden, die auf diesen Bereich spezialisiert ist. Solche Übersetzungen werden beglaubigt genannt, weil sie von einem Notar bestätigt werden müssen, um rechtsgültig zu sein. Der besagte Notar ist auch für die Qualität eines solchen beglaubigten Dokuments verantwortlich.
Es gibt auch keine staatliche Institution, die Übersetzungsstandards festlegt, sondern nur verschiedene Organisationen, in denen Übersetzer zusammengeschlossen sind, z. B. The Association of Welsh Translators and Interpreters oder The Association of Police and Court Interpreters.
Es ist wichtig zu wissen, dass Dokumente, die ins Englische übersetzt und in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer (vereidigter Englisch-Deutsch-Übersetzer) beglaubigt wurden, in Großbritannien anerkannt werden.
Kanada
Der kanadische Rat für Übersetzer, Terminologen und Dolmetscher ist eine Organisation, die Übersetzer zusammenführt, Übersetzungsstandards festlegt und Prüfungen zur Bestätigung der in Kanada geltenden Qualifikationen durchführt.
Wenn ein Dokument nicht von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt wurde, müssen die Zuverlässigkeit eines solchen Dokuments und die Sprachkompetenz der Übersetzer zusätzlich bestätigt werden.
Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Websites eines Konsulats.
USA
Es gibt kein einheitliches System zur Überprüfung der fachlichen Kompetenz von Übersetzern. Daher gibt es verschiedene Organisationen, in denen sich Übersetzer zusammengeschlossen haben, was die Suche nach einem Spezialisten für ein bestimmtes Sprachenpaar erleichtert. Die 1957 in Washington D.C. gegründete American Association of Language Specialists und die American Translators Association sind Beispiele für solche Verbände.
Amtliche Dokumente, die von einem Gericht oder einer anderen Verwaltungsbehörde ausgestellt werden (z. B. Heiratsurkunde), benötigen ein Apostille-Siegel. Dies bedeutet, dass das Dokument authentisch ist und von einer bestimmten Institution stammt. Dadurch wird das Dokument bei der Verwendung im Ausland legitimiert. Private Dokumente müssen zusätzlich von einem Notar beglaubigt werden.
Diese Form der Beglaubigung gilt für Polen seit dem 14. August 2005, als das Land dem Haager Übereinkommen beitrat, das die Pflicht zur Legalisierung amtlicher Dokumente für konsularische Einrichtungen aufhob.
Belgien
Es gibt keine offizielle Liste der in Belgien tätigen vereidigten Übersetzer. Jedes Gericht hat seine eigene Liste von vereidigten Übersetzern, die befugt sind, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Um die Kompetenzen eines bestimmten Übersetzers zu überprüfen, müssen Sie sich an die Gerichtskanzlei wenden.
Damit eine Übersetzung als beglaubigt gilt, muss die Unterschrift des Übersetzers von dem Gericht beglaubigt werden, das den Übersetzer beeidigt hat.
Im Falle von Dokumenten aus dem deutsch-französischen Sprachpaar, die nicht von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden, kann die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Belgien die Übersetzung beglaubigen, wenn sie zuverlässig und lesbar ist.
Deutschland
Ähnlich wie in den Niederlanden oder in Luxemburg dürfen auch hier nur gerichtlich zugelassene vereidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten anfertigen.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer ist eine nationale Organisation, die etwa 80 % der Übersetzer in Deutschland vertritt.
Dänemark
Beglaubigte Übersetzungen können in diesem Land nur von vereidigten Übersetzern angefertigt werden.
Da sowohl Dänemark als auch Deutschland Unterzeichner des Haager Übereinkommens sind, können in diesen Ländern übersetzte Dokumente von der Legalisierungsabteilung des dänischen bzw. deutschen Außenministeriums mit einer Apostille bestätigt werden.
Die Liste der vereidigten Übersetzer, die in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kopenhagen tätig sind, kann auf der Website eingesehen werden.
Frankreich
In Frankreich sind nur vereidigte Übersetzer befugt, beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten wie Heiratsurkunden oder Diplomen anzufertigen.
Die gültige Liste der in Frankreich tätigen Fachleute gemäß den Angaben des Justizministeriums finden Sie auf der Website von Annuaire des traducteurs assermentés de France (Datenbank der vereidigten Übersetzer in Frankreich).
Eine Liste der beeidigten Übersetzer der deutschen Sprache finden Sie auf der Website der deutschen Vertretungen in Frankreich. Es sollte angemerkt werden, dass die Standesämter in Frankreich mehrsprachige Kopien von Personenstandsurkunden (plurilingue) ausstellen, die in beiden Ländern ohne zusätzliche Übersetzungen oder Beglaubigungen anerkannt werden.
Niederlande
Auch dieses Land bildet keine Ausnahme, wenn es um den Beruf des vereidigten Übersetzers geht. Auf der Website des BTV-Büros, das dem niederländischen Justizminister unterstellt ist, finden Sie das Register aller vereidigten Übersetzer der Sprachpaarung Deutsch und Niederländisch, die in den Niederlanden als vereidigte Übersetzer tätig sein dürfen.
Irland
In Irland gibt es keine vereidigten Übersetzer. Professionelle Übersetzer sind im Irish Translators’ and Interpreters’ Association (irischen Übersetzer- und Dolmetscherverband ITIA) zusammengeschlossen, der ein Register der Übersetzer führt und für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung von Übersetzungen zuständig ist.
Die von solchen Fachleuten angefertigte Übersetzung wird als „beglaubigte Übersetzung“ bezeichnet. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass alle Übersetzungen ausschließlich von Übersetzern aus dem ITIA-Verzeichnis angefertigt werden müssen. Es gibt auch keine Bestimmungen, die den Aspekt der Übersetzung eindeutig regeln würden, und es gibt keine einheitliche Muster-Beglaubigungsklausel, die von allen Übersetzern verwendet werden könnte (die Übersetzungen selbst können auf einfachem Papier angefertigt werden).
Island
Eine Person, welche die im Gesetz vom 20. Dezember 2000 und in der Verordnung des Justizministers festgelegte Prüfung bestanden hat, kann in Island vereidigter Übersetzer werden.
Inhalt und Formulierung der Beglaubigungsklausel für Übersetzungen sind im isländischen Recht nicht geregelt. Besonders wichtige Dokumente werden häufig auf Spezialpapier mit Wasserzeichen gedruckt. Es ist im Buchhandel erhältlich, und es gibt keine Beschränkung für den Kauf. Das bedeutet jedoch, dass die Anfertigung einer Übersetzung auf einem solchen Papier selbst keine Garantie dafür ist, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt.
Nach isländischem Recht sind vereidigte Übersetzer nicht verpflichtet, Register zu führen, wie dies in anderen Ländern der Fall ist; daher werden die Übersetzungen nicht nummeriert.
Eine Liste der in Island tätigen vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Website der jeweiligen Bezirksregierung (is. sýslumenn) syslumenn.is (Englisch). Nach isländischem Recht ist es in den meisten Einrichtungen, z. B. in Krankenhäusern oder vor Gericht, möglich, die Dienste eines Dolmetschers in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme eines Dolmetschers ist nicht immer kostenlos, und aufgrund der begrenzten Anzahl von Dolmetschern kann die Vereinbarung eines solchen Termins einige Zeit in Anspruch nehmen.
Italien
Sowohl Gerichte als auch konsularische Vertretungen in Italien können ihre amtlichen Übersetzer benennen, d. h. Personen, die eine Prüfung abgelegt haben oder ihre Fremdsprachenkenntnisse auf andere Weise nachweisen können.
Auf der Website des deutschen Botschaft in Rom finden Sie Informationen zum Übersetzen von Dokumenten in Italien sowie die Listen der Übersetzer und Dolmetscher im Amtsbezirk der Botschaft Rom und des Honorarkonsuls in Neapel.
Lettland
Den Beruf des vereidigten Übersetzers gibt es in Lettland nicht. Diese Aufgabe wird teilweise von Notaren übernommen. In Polen werden jedoch die von einem deutschen vereidigten Übersetzer angefertigten Übersetzungen in die lettische Sprache anerkannt.
In Lettland gibt es zwei Arten von Beglaubigungen für Übersetzungen.
Die erste wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Nr. 291 des Ministerrats durchgeführt: „Grundsätze für die Beglaubigung von Übersetzungen von Dokumenten in die Landessprache“, d. h. eine Bescheinigung mit der Unterschrift des Übersetzers und dem Siegel des Übersetzungsbüros sowie einer Beglaubigungsklausel, die die Information enthält, dass es sich um eine „wahrheitsgemäße Übersetzung“ handelt, und eine Angabe des vollständigen Namens, der Registriernummer, der Stadt und des Datums des Übersetzers.
Bei der zweiten Art handelt es sich um eine Bescheinigung, die von einem Notar ausgestellt wird, der die Unterschrift des Übersetzers oder seine Identität mit seiner eigenen Unterschrift und seinem Siegel bestätigt, jedoch ohne einen Vermerk über den Status eines vereidigten Übersetzers.
Liechtenstein
Die Fragen im Zusammenhang mit dem Beruf des vereidigten Übersetzers, genauer gesagt: eines bei Gerichten und Behörden in Liechtenstein anerkannten Übersetzers, werden durch das Gesetz vom 26. November 1999 und die Verordnung vom 25. Januar 2000 geregelt.
Die Übersetzerinnen und Übersetzer verfügen über einen gesonderten Ausweis und dürfen auch die Bezeichnung „bei Gerichten und Verwaltungsbehörden Liechtensteins zugelassener Übersetzer“ vor ihrem Namen führen.
Litauen
In Litauen gibt es keine vereidigten Übersetzer wie in Deutschland. Amtliche Übersetzungen werden von Übersetzungsbüros angefertigt. Die von ihnen angefertigten Dokumente, d. h. beglaubigte Übersetzungen tragen das runde Siegel der jeweiligen Agentur. Die so beglaubigten Übersetzungen werden von dem Übersetzer, der sie angefertigt hat, unterschrieben und seine Unterschrift zusätzlich von einem Notar beglaubigt.
Luxemburg
In Luxemburg wird ein vereidigter Übersetzer in eine vom Justizministerium geführte Liste eingetragen. Die Übersetzung ist nicht mit einer speziellen Beglaubigungsklausel versehen. Sie muss lediglich eine Überschrift mit der Angabe enthalten, aus welcher Sprache der Text übersetzt wurde, sowie einen Hinweis darauf, ob die Übersetzung vom Originaldokument oder von einer Kopie angefertigt wurde. Beglaubigte Übersetzungen werden auf Normalpapier erstellt.
Staatlich anerkannte und vereidigte Übersetzer in Luxemburg versehen die übersetzten Dokumente mit einem Siegel, das ihre Angaben enthält. Die Form des Siegels ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, es kann also rund oder rechteckig sein.
Norwegen
In Norwegen ist die Statsautoriserte translatørers forening (STF – Vereinigung der von der norwegischen Regierung ermächtigten Übersetzer) tätig. Staatlich geprüfte Übersetzer, die Mitglieder dieser Organisation sind, werden von der norwegischen Regierung ermächtigt, ihre eigenen Siegel und Unterschriften auf übersetzten Dokumenten anzubringen, zusammen mit der folgenden Klausel: „authentic sworn translation“, was eine beglaubigte Übersetzung belegt.
Die von der STF verwaltete Website Translatørportalen bietet eine Suchmaschine für Übersetzer in ausgewählten Sprachpaaren.
Portugal
In Portugal gibt es keine vereidigten Übersetzer. Beglaubigte Übersetzungen werden von den portugiesischen Konsulaten in den einzelnen Ländern, in denen das Dokument verfasst wurde, sowie von Notaren, Standesbeamten, Rechtsanwälten, Rechtsberatern und Industrie- und Handelskammern angefertigt.
In den portugiesischen Rechtsvorschriften ist kein spezielles Muster für die Übersetzungsbeglaubigungsklausel festgelegt. Das übersetzte Dokument sollte Informationen über die Sprache der Übersetzung und die Bestätigung enthalten, dass es sich um eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments handelt.
Schweden
Personen, die eine entsprechende staatliche Prüfung abgelegt haben, sind in Schweden berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Es gibt auch eine Unterteilung in Übersetzer und Dolmetscher. Ein ähnliches Prinzip gilt für die Ermächtigungen für bestimmte Sprachpaare. Sie werden für Übersetzungen in/aus einer bestimmten Sprache erworben, z. B. vom Englischen ins Schwedische oder vom Schwedischen ins Englische.
Ein vereidigter Übersetzer versieht jede beglaubigte Übersetzung mit seinem Stempel und seiner Ermächtigungsnummer, die auch die Art der Ermächtigung angibt, die er besitzt.
In Schweden legt ein vereidigter Übersetzer keinen Eid ab, wie es in anderen Ländern der Fall ist, aber beim Erwerb einer Lizenz zur Berufsausübung sind die Übersetzer verpflichtet, den Kodex eines vereidigten Übersetzers einzuhalten. Die Rechte müssen alle fünf Jahre erneuert werden.
Slowakei
Vereidigte Übersetzer sind in der Slowakei offiziell registriert. Die Liste der vereidigten Übersetzer wird vom slowakischen Justizministerium geführt. Die Namen der vereidigten Übersetzer der deutschen Sprache, können auf der Website eingesehen werden.
Slowenien
Der Beruf des vereidigten Übersetzers wird in Slowenien als Amt und nicht als Beruf ausgeübt. Personen, die vom Justizministerium auf unbestimmte Zeit als vereidigte Übersetzer bestellt werden, sind befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Beglaubigte Übersetzungen enthalten eine Klausel, die bestätigt, dass das übersetzte Dokument eine genaue Kopie des Originaldokuments ist, sowie das Siegel des vereidigten Übersetzers und seine Unterschrift.
Kontakte zu vereidigten Übersetzern finden Sie auf der Website des slowenischen Justizministeriums.
Ungarn
In Ungarn gibt es keine vereidigten Übersetzer. Gemäß der Verordnung des Ministerrats Nr. 24/1986 ist das Nationale Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro, das über Niederlassungen im ganzen Land verfügt, befugt, Übersetzungen ins Ungarische anzufertigen, die dann von den staatlichen Behörden anerkannt werden.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Personen angefertigt werden, die eine Qualifikation als Fachübersetzer oder Fachdolmetscher besitzen. Gemäß der oben genannten Verordnung können beglaubigte Übersetzungen auch von anderen Übersetzungsbüros angefertigt werden, dies gilt jedoch nur für ausgewählte Dokumente in den Amtssprachen der Europäischen Union. In diesem Fall müssen die Übersetzer, die solche Dienstleistungen erbringen, die Qualifikation eines Fachübersetzers oder Fachdolmetschers besitzen.
Eine fertige beglaubigte Übersetzung wird an das Ausgangsdokument geheftet und mit dem Namen des Amtes in ungarischer und französischer Sprache sowie dem ungarischen Staatswappen versehen. Die Übersetzungen tragen außerdem Steuerstempel, die Unterschrift des Leiters des jeweiligen Amtes oder einer bevollmächtigten Person sowie das Datum der Übersetzung.
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